
Am 3. Dezember 2025 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz Nr. 14120 über die Änderung einer Reihe von Gesetzesakten im Zusammenhang mit der Aktualisierung der amtlichen Übersetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, die Rechtsvorschriften der Ukraine an die aktualisierte amtliche Übersetzung der Charta anzugleichen, die vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine im Januar 2024 vorbereitet wurde. Die Änderungen betreffen das Gesetz der Ukraine „Über die Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“, das Gesetz der Ukraine „Über die nationalen Minderheiten (Gemeinschaften) der Ukraine“ sowie das Gesetz der Ukraine „Über die Medien“.
Wesentliche Neuerungen:
In die Liste der Sprachen wurden aufgenommen:
Belarussisch, Bulgarisch, Gagausisch, Hebräisch, Jiddisch, Karaimisch, Krimtatarisch, Krimtschakisch, Deutsch, Neugriechisch, Polnisch, Romani, Rumeisch, Rumänisch, Slowakisch, Ungarisch, Urumisch und Tschechisch.
Für die deutsche Gemeinschaft in der Ukraine bestätigt die Verabschiedung dieses Gesetzes die Fortgeltung der bestehenden Mechanismen zur Unterstützung und zum Schutz der deutschen Sprache im Bereich der Bildung, der kulturellen Initiativen, der Medien sowie der Bewahrung des sprachlichen Erbes.
Nachfolgend veröffentlichen wir zwei aktuelle Interviews, die helfen, den Kontext der Anwendung der Sprachpolitik in der Ukraine besser zu verstehen:
In diesem Interview betont Ihor Lossowskyj:
Was stimmt nicht mit der ukrainischen Übersetzung der Europäischen Sprachcharta
Analytischer Beitrag der Deutschen Welle (DW), Autorin – Wiktorija Wlassenko, 15.11.2025
Der Beitrag erläutert, warum die Frage der Übersetzung der Charta nicht nur zu einem linguistischen, sondern auch zu einem politischen Thema wurde, und analysiert zudem die Reaktion Kyjiws und Brüssels.