Bundesbeauftragter Koschyk trifft ukrainischen Botschafter Melnyk

Erweitern Sie die Rubrik
Bundesbeauftragter Koschyk trifft ukrainischen Botschafter Melnyk

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, ist in Berlin mit dem Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Herrn Dr. Andrij Melnyk, zu einem ausführlichen Arbeitsgespräch zusammengetroffen.

Bundesbeauftragter Koschyk berichtete dem Botschafter von seiner letzten Reise in die Ukraine, die ihn Ende Juni 2015 in die Karpatenukraine im Westen des Landes, gelegen im Herzen Europas an den Grenzen zu Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien, geführt hat. Von der ungebrochenen Vitalität der deutschen Minderheit zeugt dort u.a. ein attraktives deutschsprachiges Radio- und Fernsehprogramm des Senders „Tyssa“, der in insgesamt acht Sprachen ausstrahlt.

Botschafter Melnyk dankte Bundesbeauftragtem Koschyk für sein Engagement für die deutsche Minderheit in seinem Land und für die Ukraine insgesamt. Die ukrainische Regierung betrachte alle Minderheiten als Bereicherung des Landes und möchte diese auch in schwierigen Zeiten fördern. Koschyk hob die Leistungen des Rates der Deutschen in der Ukraine unter ihrem jungen Vorsitzenden Wolodymyr Leysle hervor, dessen Angebote wie Sprachkurse nicht nur von der deutschen Minderheit, sondern von der gesamten Bevölkerung genutzt werden. Die deutsche Minderheit in der Ukraine stellt eine wichtige Brücke zwischen beiden Ländern und Völkern dar.

Botschafter Melnyk und Bundesbeauftragter Koschyk erörterten auch intensiv die Modalitäten für eine Wiederbelebung der „Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission in Angelegenheiten der in der Ukraine lebenden Personen deutscher Abstammung“. Bereits 1997 wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der in der Ukraine lebenden Personen deutscher Abstammung geschlossen. Gemäß diesem Abkommen wurden die Durchführung des Regierungsabkommens sowie die Abstimmung gemeinsamer Vorhaben und Maßnahmen der Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit übertragen.

19 Oktober 2015
×