Alle Zivilpersonen, die während oder nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit zu unfreiwilliger Arbeit gezwungen wurden, können aufgrund von Antrag eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung in der Höhe von 2500 Euro erhalten.
Die Anerkennungsleistung wird aufgrund des vorgelegten schriftlichen Antrags eingeräumt. Der auf deutsch erstellte Antrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten: Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, Deutschland.
Zum Antragserstellen ist ein erforderliches Formular zu erfüllen.
Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2017 einzusenden.
Mit dem Merkblatt und Fragen-Antworten kann man sich unter dem Link bekanntmachen.