Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht. Nach wochenlangen Verhandlungen haben CDU, CSU und SPD diesen vorgestellt – ein wichtiges Signal an die deutsche Minderheit in der Ukraine.
„Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertrriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil der gesamtdeutschen Geschichte. Wir werden die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa und den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion fortführen und den Dialog mit den Herkunftsstaaten vertrauensvoll ausbauen. Der Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine kommt wegen des russischen Angriffskrieges und des möglichen EU-Beitritts der Ukraine eine besondere Bedeutung zu. Wir halten an der Aufnahme der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz fest. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme werden wir auf ihre Praktikabilität und Aktualität überprüfen und dabei auch die Lebenswirklichkeit der Menschen in den Herkunftsgebieten in den Blick nehmen. Für die nach dem 31.12.1992 geborenen und in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschstämmigen Personen werden wir die Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland prüfen. Wir stärken das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im Bundesinnenministerium zusammen. Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa verbleibt in Oldenburg.“
Der Koalitionsvertrag ist unter diesem Link abrufbar.