Informationsschreiben vom BVA

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Das Bundesverwaltungsamt hat zu den allgemeinen Fragen der Ukrainedeutschen ein Merkblatt neu online gestellt, das einige der Fragen beantworten dürfte.

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Zu den Urkunden (kurzer Überblick):

Im Regelfall benötigen wir Urkunden, um die Identität, die Abstammung und das Bekenntnis überprüfen zu können. Die Identität wird mit aktuellen Ausweisdokumenten belegt. Für die Abstammung sind die Geburtsurkunden aller deutschen Vorfahren bis hin zur bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen 1941 bekenntnisfähigen, also über 16 Jahre alten Generation notwendig. Zum Bekenntnis benötigen wir grundsätzlich einen Nachweis über die Nationalitätseintragung des Antragstellers in seinen früheren sowjetischen Inlandspässen oder anderen Ausweispapieren oder Dokumenten, falls vorhanden. Falls ein Bekenntnis in Urkunden nicht mehr abgegeben werden konnte, kann das Bekenntnis auch mit einem Sprachzertifikat B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erbracht werden. Dazu kommen Sprachzertifikate A1 für Ehegatten und Abkömmlinge, sowie Führungszeugnisse für alle einreisenden Personen.

Die Antragsformulare und Merkblätter des Bundesverwaltungsamtes führen die notwendigen Urkunden ebenfalls auf. Für die jetzt durchzuführenden Härtefallverfahren mag es schwer sein, alle diese Urkunden unmittelbar mitzubringen. Wurde noch kein Aufnahmeantrag gestellt, so hilft es in jedem Fall auch, das Antragsformular sorgfältig ausgefüllt bereits mitzubringen. Wir werden, wenn dies notwendig ist, die Akten von bereits nach Deutschland übergesiedelten Verwandten beiziehen, um die damals vorgelegten Urkunden der Vorfahren zu untersuchen. Darüber hinaus müssen wir dann, wenn etwas fehlt, versuchen, die beweiserheblichen Umstände in anderer Weise zu erheben.

Zu den Unterkünften:

Wegen der Corona-Pandemie  können in Friedland im Grenzdurchgangslager nur Menschen aufgenommen werden, die sicher coronafrei sind. Wir bringen Einreisende daher für ca. 10 Tage  in vorgeschalteten Hotelunterkünften unter. Da wir nun die Einreise vieler Menschen erwarten, hilft es uns sehr, wenn die einreisenden Personen bis zum Verfahren zunächst bei Verwandten unterkommen und dort eine Absonderungszeit verbringen. Dies ist ein Akt gelebter Solidarität, der allen hilft.

Spätestens 5 Tage nach der Einreise müssen für bei ihren Verwandten untergekommene Personen PCR-Tests durchgeführt werden. Die Personen sollten sich außerdem nach Einreise baldmöglichst unter der im Merkblatt angegebenen Adresse oder Telefonnummer beim Bundesverwaltungsamt melden und nach Terminabsprache zum Verfahren mit einem negativen Schnelltest im GDL vorsprechen. Je mehr Personen diesen Weg wählen, umso leichter wird es für uns, alle anderen Antragsteller in unseren Transithotels unterzubringen.

Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Personen, die nicht wenigstens ein einfaches Gespräch auf Deutsch über Gegenstände des Alltags führen können, als Spätaussiedler nicht aufgenommen werden können. Personen, die gleichwohl im Härtefallverfahren vorsprechen, werden von uns einen endgültigen Ablehnungsbescheid erhalten müssen. An dieser gesetzlichen Regelung sind auch in der derzeitigen Situation keine Abstriche möglich.

 

25 Februar 2022
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