WICHTIGE INFO für Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine

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WICHTIGE INFO für Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine

(Vorabinfo)

- Der Aufnahmeantrag kann bei vorliegen aller Voraussetzungen unmittelbar in der Aufnahmestelle in Friedland gestellt werden (Härtefallverfahren).

- vor Anreise dort ist eine Anmeldung mündlich oder per Telefon vorzunehmen (Kontaktdaten auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes)

- Bitte beachten: Bei Antragstellung in Friedland müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (Abstammung, Sprachkenntnisse, Bekenntnis zur deutschen Nationalität).

- liegen diese Voraussetzungen noch nicht vor, ist eine Vorsprache in Friedland nicht zweckmäßig.

WICHTIG: In diesen Fällen kann aber der vorläufige Schutzstatus als Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Anspruch genommen werden.

Ein solcher vorübergehender Aufenthalt ist für einen späteren Antrag zur Aufnahme als Spätaussiedler NICHT SCHÄDLICH, wenn innerhalb von sechs Monaten (!) ein (inzwischen begründeter) Antrag in Friedland gestellt wird (etwa nach Verbesserung unzureichender Deutschkenntnisse oder Beschaffung fehlender Unterlagen).

Der Aufenthalt als Kriegsflüchtling davor wird dann als „nur vorübergehend“ gewertet.

In der Zwischenzeit können alle Leistungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Anspruch genommen werden: Es besteht ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, Arbeitsmöglichkeit sowie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Meldung in diesem Fall erfolgt bei den üblichen Flüchtlingsaufnahmestellen in den Bundesländern in Deutschland.

Weitere Infos demnächst auf www.aussiedlerbeauftragter.de

 

10 März 2022
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